BauWerk Architekten
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
   
   
   
   
   
   
 

Zweifamilienhauses (In einer Doppelhaushälfte) in Dortmund, Tremoniabogen

Bei diesem Objekt handelt es sich um den Neubau einer Doppelhaushälfte mit zwei identischen, vertikal getrennten Wohneinheiten, im Westen der Dortmunder Innenstadt.

Das "Viertelhaus" wurde bereits in den 20-er Jahren als preiswerte Wohnform hergestellt. Jede der beiden Wohneinheiten verfügt über nur zwei Aussenwände. Dies spart langfristig Heizkosten. Zudem haben beide Einheiten gleichberechtigten Gartenzugang, was wiederum einen Obergeschoßbalkon überflüssig macht und weiterhin Kosten spart.

Die beiden Schwestern Julia und Claudia Becker wenden sich Anfang März 2006 an BauWerk-Architekten und möchten ein kostengünstiges Haus mit zwei übereinander liegenden Wohnungen zu je 80 qm Wohnfläche bauen.;
Das Baugrundstück ist ausschließlich für den Bau einer Doppelhaushälfte geeignet, die andere Doppelhaushälfte ist bereits genehmigt und es besteht Anpassungszwang.
BauWerk schlägt den Bau zweier Viertelhäuser vor welche die Form der bereits genehmigten Doppelhaushälfte des Nachbarn ohne Brüche aufnimmt und fortführt. Ein Viertelhaus bietet das Wohngefühl eines Einfamilienhauses, es hat einen eigenen Garten sowie intime Dachgeschoßräume mit Weitblick. Der sehr geringe Außenwandanteil senkt die Baukosten erheblich. Jedes Haus hat einen eigenen Hauseingang an gegenüberliegenden Gebäudeseiten und bietet mit einer eigenen Terrasse versehen entsprechend viel Privatsphäre.
Der Wunsch der Bauherrinnen nach Räumen mit übergroßen Raumhöhen wird erfüllt durch Absenkung eines Teiles des Erdgeschosses um 75 cm. Die Raumhöhe der Wohnküche beträgt daher 3,25 Meter. Dem Treppenraum zugeordnete Galerien zwischen dem Erdgeschoß und dem Obergeschoß sowie zwischen Obergeschoß und Dachgeschoß weiten die Räume nach oben auf und bringen reichlich Südsonne in das Haus. Die Dachgeschoßräume öffnen ohne Zwischendecken bis unter die Dachschräge auf 4,5 Meter Höhe im Firstbereich.
Die Grundrisse sind weitgehend offen und fließend umgesetzt. Im Erdgeschoß ist mittig ein Raumkubus eingestellt welcher die Gästetoilette und den Abstellraum/Waschraum beherbergt. An diesen Kubus lehnt sich auch der Kaminofen an, der auf der höheren Ebene des Erdgeschosses benutzerfreundlich positioniert ist.
Neben dem Hauseingang befindet sich ein raumhoher und über die gesamte Hausbreite reichender Einbauschrank der als Garderobe und Abstellraum dient. Hier sind auch die Versorgungsanschlüsse platzsparend untergebracht.
Die verbauten Materialien sind von einfacher aber guter Qualität, lediglich die eingebauten Eichendielen fallen positiv aus dem Rahmen und verbreiten ein freundliches Wohngefühl.

Planungsbeginn: Anfang März 2006
Baubeginn: 9.5.2006
Bauzeit: 5 Monate
Fertigstellung: 13.10.2006

Grundstücksgröße: 423 qm für beide Viertelhäuser

Wohnfläche gesamt: 2 x 106 qm
Wohnfläche EG: 2 x 39 qm
Wohnfläche OG: 2 x 37,5 qm
Wohnfläche DG: 2 x 29,5 qm
Umbauter Raum: 473 cbm
Terrassenflächen: 2 x ca. 18 qm

Heizwärmebedarf: 52,31 kWh/m2a
Primärenergiebedarf: 88,14 KWh/m2a

Gründe für die vergleichsweise niedrigen Baukosten:

Im Vergleich zu anderen Bauformen extrem geringer Außenwandanteil am Viertelhaus;
Maßhalten bei der Wohnfläche und dem umbauten Raum;
Offenes Wohnen hat praktisch keine Innenwände und Innentüren;
S tarker Konkurrenz ausgesetzte, konservative Bauweise und technische Ausstattung;
Vereinbarung von Pauschalfestpreisen vor Baubeginn;
Insgesamt einfache, niedrigpreisige Materialien;
Nur Einhaltung der vorgeschriebenen Energiesparmaßnahmen, keine Unterschreitung;
Gemeinsame Nutzung wie Baukran, Toiletten, Stromanschluss, Wasseranschluss;


Nach Möglichkeit Vergabe an Firmen die bereits im Baugebiet tätig waren, in Absprache mit den zuständigen Bauträgern oder Architektenkollegen, und dadurch erweiterte Möglichkeiten für Preisnachlässe und Skonti.
Keine Grundstücksteilung sondern Nutzung als Teileigentum vergleichbar einer Eigentumswohnung
Baugenehmigung im Freistellungsverfahren für 50 € statt eines teuren Bauantrages. Nur möglich bei Vorhandensein eines Bebauungsplanes und absoluter Einhaltung der dort gemachten Vorgaben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



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