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STADT WALTROP: "NICHT GENEHMIGUNGSFÄHIG"
Die Stadt Waltrop hat diesem Projekt die Baugenehmigung
verweigert mit der Begründung das ein eingeschossiges
Flachdachgebäude laut Bebauungsplan nicht erlaubt sei.
Zweigeschossig wäre das Haus genehmigungsfähig.
Die Herstellung einer zweigeschossigkeit zu einem späteren,
heute nicht bekannten Zeitpunkt, sei kein ausreichender Grund
eine Befreiung von der entsprechenden Festsetzung des Bebauungsplanes
zu erteilen.
Der Bauherrschaft wurde angeraten das Haus mit einem Satteldach
zu versehen um eine Baugenehmigung zu erwirken.
Neubau eines barrierrefreien Einfamilienhauses
in Waltrop
Das eingeschossige und barrierrefrei geplante, freistehende
Einfamilienhaus wird als Altersruhesitz für zwei Personen
dienen.
Wegen der Lage in einem dichten Neubaugebiet und der damit
verbundenen Nähe zu den unmittelbaren Nachbarn folgt
der Grundriss introvertierten Gestaltungskriterien.
Der zentrale Lebensraum befindet sich blickgeschützt
mittig im quadratischen, 12x12 Meter umspannenden Grundriss.
Dieser Raum verfügt über eine Innenhöhe von
4,20 Metern und wird üppig mit seitlich sowie von oben
einfallendem Himmelslicht versorgt.
Alle weiteren Räume sind um diesen Zentralraum herum
in lockerer, den Wünschen der Bauherren entsprechender
Folge angeordnet. Querverbindungen zwischen diesen Räumen
sind multifunktional realisierbar.
Grosses Vorbild und Inspiration für diese Grundrißstruktur
ist das "Haus am Horn" in Weimar, welches 1923 im
Rahmen einer Bauhaus-Ausstellung gebaut wurde und Baugeschichte
schrieb.
Das Haus kann problemlos mit einem zusätzlichen Geschoss
versehen werden. Da das maximal zulässige Baufeld nicht
voll ausgenutzt wird, kann diese aufgestockte Wohnung einen
eigenen Eingang bzw. Aufgang an der Strassenkante erhalten.
Eine solche Aufstockung ist auch als Erweiterung der Erdgeschosswohnung
möglich.
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