BauWerk Architekten  
 
 
 
 
 
 
 

STADT WALTROP: "NICHT GENEHMIGUNGSFÄHIG"

Die Stadt Waltrop hat diesem Projekt die Baugenehmigung verweigert mit der Begründung das ein eingeschossiges Flachdachgebäude laut Bebauungsplan nicht erlaubt sei. Zweigeschossig wäre das Haus genehmigungsfähig. Die Herstellung einer zweigeschossigkeit zu einem späteren, heute nicht bekannten Zeitpunkt, sei kein ausreichender Grund eine Befreiung von der entsprechenden Festsetzung des Bebauungsplanes zu erteilen.
Der Bauherrschaft wurde angeraten das Haus mit einem Satteldach zu versehen um eine Baugenehmigung zu erwirken.


Neubau eines barrierrefreien Einfamilienhauses in Waltrop

Das eingeschossige und barrierrefrei geplante, freistehende Einfamilienhaus wird als Altersruhesitz für zwei Personen dienen.

Wegen der Lage in einem dichten Neubaugebiet und der damit verbundenen Nähe zu den unmittelbaren Nachbarn folgt der Grundriss introvertierten Gestaltungskriterien.
Der zentrale Lebensraum befindet sich blickgeschützt mittig im quadratischen, 12x12 Meter umspannenden Grundriss. Dieser Raum verfügt über eine Innenhöhe von 4,20 Metern und wird üppig mit seitlich sowie von oben einfallendem Himmelslicht versorgt.
Alle weiteren Räume sind um diesen Zentralraum herum in lockerer, den Wünschen der Bauherren entsprechender Folge angeordnet. Querverbindungen zwischen diesen Räumen sind multifunktional realisierbar.
Grosses Vorbild und Inspiration für diese Grundrißstruktur ist das "Haus am Horn" in Weimar, welches 1923 im Rahmen einer Bauhaus-Ausstellung gebaut wurde und Baugeschichte schrieb.

Das Haus kann problemlos mit einem zusätzlichen Geschoss versehen werden. Da das maximal zulässige Baufeld nicht voll ausgenutzt wird, kann diese aufgestockte Wohnung einen eigenen Eingang bzw. Aufgang an der Strassenkante erhalten. Eine solche Aufstockung ist auch als Erweiterung der Erdgeschosswohnung möglich.

 

 

 


 

 

 

 

 

 

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